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   BSG, 01.06.1978 - 12 RK 16/77   

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https://dejure.org/1978,3882
BSG, 01.06.1978 - 12 RK 16/77 (https://dejure.org/1978,3882)
BSG, Entscheidung vom 01.06.1978 - 12 RK 16/77 (https://dejure.org/1978,3882)
BSG, Entscheidung vom 01. Juni 1978 - 12 RK 16/77 (https://dejure.org/1978,3882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anstaltslast - Konkursausfallversicherung - Umlagepflichtiger

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 962
  • VersR 1979, 52
  • BB 1978, 1469
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

    Auszug aus BSG, 01.06.1978 - 12 RK 16/77
    kreis so abzugrenzen, wie es für die Begründung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft erforderlich ist (BVerfGE 44, 70, 90).
  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 95/99 R

    Entgelte bei Personengestellungsverträgen als Konkursausfallgeldumlage

    Von der tatsächlichen Insolvenzgefahr hängt die Umlagepflicht der Arbeitgeber dagegen nicht ab, auch nicht die juristischer Personen des öffentlichen Rechts (BVerfGE 89, 132, 142 f = SozR 3-4100 § 186c Nr. 1; BSG SozR 4100 § 186c Nr. 3).

    Das BVerfG und das Bundessozialgericht haben im übrigen bereits entschieden, daß die Abgrenzung der umlagepflichtigen Unternehmen auch insoweit auf sachlichen Erwägungen beruht, als auch solche Unternehmen von der Umlagepflicht erfaßt sein können, die praktisch einem Konkursrisiko nicht ausgesetzt, aber nicht kraft Gesetzes von der Konkursfähigkeit ausgenommen sind (BVerfGE 89, 132, 142 f = SozR 3-4100 § 186c Nr. 1; BSG SozR 4100 § 186c Nr. 3).

    Es besteht auch kein Anhaltspunkt dafür, daß die Rechtsvorgängerin der Klägerin unter den erörterten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen durch die Berücksichtigung sämtlicher Krankenhausmitarbeiter mit der Konkursausfallumlage unverhältnismäßig in Anspruch genommen wird (vgl dazu: BSG SozR 4100 § 186c Nr. 3; BSGE 85, 83, 87 f = SozR 3-4100 § 186b Nr. 1).

  • BSG, 17.09.1981 - 10/8b RAr 11/80

    Konkursfähigkeit öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten

    Der 12. Senat des Bundessozialgerichts -BSG- (SozR 4100 § 186c Nr. 3) hat ebenfalls entscheidend auf die rechtliche Zulässigkeit eines Konkurses und nicht darauf abgehoben, ob dieser praktisch vorstellbar ist.

    Hieraus geht hervor, daß eine klare, eindeutige und - auch im Interesse der Verwaltungsvereinfachung für die mit der Erhebung der Umlage betrauten Verwaltungen (vgl BT-Drucks 7/1750 S 11 und BSG SozR 4100 § 186c Nr. 3) - einfach festzustellende Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen muß, damit eine Ausnahme von der Umlagepflicht angenommen werden kann.

    Der Senat hält nämlich die Freistellungsvorschrift des § 186c Abs. 2 Satz 2 AFG entgegen der Ansicht des früher zuständigen 12. Senats des BSG (SozR 4100 § 186c Nr. 3) für verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG verstößt.

  • BSG, 17.09.1981 - 10/8b RAr 19/80

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Umlagepflicht zum Konkursausfallgeld

    Der 12. Senat des Bundessozialgerichts -BSG- (SozR 4100 § 186c Nr. 3) hat ebenfalls entscheidend auf die rechtliche Zulässigkeit eines Konkurses und nicht darauf abgehoben, ob dieser praktisch vorstellbar ist.

    Hieraus geht hervor, daß eine klare, eindeutige und - auch im Interesse der Verwaltungsvereinfachung für die mit der Erhebung der Umlage betrauten Verwaltungen (vgl BT-Drucks 7/1750 S 11 und BSG SozR 4100 § 186c Nr. 3) - einfach festzustellende Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen muß, damit eine Ausnahme von der Umlagepflicht angenommen werden kann.

    Der Senat hält nämlich die Freistellungsvorschrift des § 186c Abs. 2 Satz 2 AFG entgegen der Ansicht des früher zuständigen 12. Senats des BSG (SozR 4100 § 186c Nr. 3) für verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG verstößt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2004 - L 4 U 76/03

    Insolvenzgeldumlage durch Unfallversicherungsträger - wirksame Heranziehung einer

    Die Abgrenzung beruht mithin auf sachlichen Erwägungen und ist nicht willkürlich (zum Konkursausfallgeld vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.10.1993, 1 BvL 34/81, SozR 3-4100, § 186c Nr. 1; BSG, Urteil vom 6.01.1987, 12 RK 16/77, SozR 4100 § 186c Nr. 3; Urteil vom 21.10.1999, B 11/10 AL 8/98 R, SozR 3-41000, § 186b Nr. 1, Urteil vom 21.09.2000, B 11 AL 95/99 R, SozR 3-4100 § 186c Nr. 3 m.w.N.).
  • BSG, 22.02.2012 - B 11 AL 4/11 R

    Berechnung der Insolvenzgeld-Umlage - Berücksichtigung der Entgelte der als

    Denn ebenso wie die Abgrenzung der umlagepflichtigen Unternehmen auf sachlichen Erwägungen beruht, soweit auch solche Unternehmen von der Umlagepflicht erfasst sein können, die praktisch einem Konkursrisiko nicht ausgesetzt, aber nicht kraft Gesetzes von der Konkursfähigkeit ausgenommen sind (BVerfGE 89, 132, 142 f = SozR 3-4100 § 186 c Nr. 1; BSG SozR 4100 § 186c Nr. 3) , gilt nichts anderes für Mitarbeiter eines Unternehmens, die im Insolvenzfall des Unternehmens praktisch keinem Risiko des Lohnausfalls ausgesetzt sind (vgl BSG SozR 3-4100 § 186c Nr. 3) .
  • BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 116.79

    Betriebsrenten - Insolvenzsicherung - Beitragspflicht

    Für § 186 c Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes - AFG - in der Fassung des Gesetzes über Konkursausfallgeld vom 17. Juli 1974 (BGBl. I S. 1481), dem § 17 Abs. 2 BetrAVG im wesentlichen nachgebildet ist, hat das Bundessozialgericht in seinem - die Umlagepflicht einer Ersatzkasse betreffenden - Urteil vom 1. Juni 1978 - 12 RK 16/77 -(BB 1978, 1469 = Sozialrecht 4100 § 186 c AFG Nr. 3 = Breithaupt 1979, 573) mit entsprechenden Erwägungen ebenfalls einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG verneint und gegenüber dem Einwand der Ersatzkasse, sie müsse den in § 186 c Abs. 2 Satz 2 AFG genannten Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei denen der Konkurs rechtlich unzulässig sei, gleichgestellt werden, weil bei ihr der Konkurs praktisch ausgeschlossen sei, zur sachlichen Rechtfertigung ausgeführt, jede andere Abgrenzung nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit eines Konkurses bei den vielen möglichen und tatsächlichen Absicherungen vor Insolvenzfällen würde zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten führen und müßte immer wieder die Frage aufwerfen, wieso gerade an dieser und jener Stelle die Grenze gezogen worden sei und nicht andere Unternehmen, die nahe an der Grenze lägen, auch noch von der Umlagepflicht befreit würden.

    Zutreffend weist das Berufungsgericht noch darauf hin, daß die Beitragspflicht der Arbeitgeber zur Insolvenzsicherung - ebenso wie die Konkursausfallgeldumlage - von dem Solidaritätsprinzip getragen wird und es in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers liegt, den Kreis der Beitragspflichtigen so abzugrenzen, wie er es zur Begründung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft für erforderlich hält (ebenso BSG, Urteil vom 1. Juni 1978 - 12 RK 16/77 - a.a.O.; vgl. auch BVerfGE 44, 70 [90]).

  • OVG Bremen, 13.02.1979 - I BA 67/77

    Beitragszahlung für die Insolvenzsicherung betrieblicher Alterspensionen;

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  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 49/83

    Berufsständisches Versorgungswerk - Einbeziehung in die Beitragspflicht - Verstoß

    Der Senat hat schon wiederholt im Anschluß an die Rechtsprechung des BVerfG entschieden, daß der Gesetzgeber bei Regelungen über die Finanzierung eines sozialen Sicherungssystems einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl SozR 4100 § 186b Nr. 1; SozR 4100 § 186c Nr. 3; SozR 2200 § 165 Nr. 69; BSGE 58, 10, 13).
  • OVG Bremen, 20.05.1980 - 1 BA 58/79

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Beitragszahlung für die Insolvenzsicherung

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  • BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 2.81

    Beitragspflicht einer Rechtsanwaltskammer - Betriebliche Altersversorgung -

    Die gesetzliche Regelung verstoße auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, da sie eine nach sachlichen Kriterien ausgerichtete Differenzierung enthalte (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 1. Juni 1978 - 12 RK 16/77 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 4 (2) U 55/01

    Unfallkasse des Bundes an Stelle des Bundes als eigener Träger der

  • BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76

    Grenzschutzbeamter - Versicherungsfreiheit - Berufsförderung -

  • BAG, 30.11.1982 - 3 AZR 1266/79

    Rente - Öffentlicher Dienst - Tarifvertrag - Gesamtversorgung - Freiwillige

  • BSG, 15.12.2008 - B 11 AL 52/08 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 17 U 302/98

    Möglichkeit der Auferlegung von Mutwillenskosten; Verpflichtung zur Erhebung

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